Verlorener Prüfungsanspruch
Um zu klären, ob ein weiteres Studium an einer anderen Hochschule im gleichen Studiengang trotz des Verlusts des Prüfungsanspruchs möglich ist, wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt der neuen Hochschule. Da die Zulassungsvoraussetzungen unterschiedlich sind, kann keine allgemeingültige Aussage getroffen werden.