Beratungsangebote

Die Allgemeine Studienberatung berät und unterstützt die Ratsuchenden bei Fragen zur Studienwahl und Studienentscheidung und bei Schwierigkeiten im und mit dem Studium.
 

Wenn du noch nicht weißt, ob ein Studiengang wirklich der richtige für dich ist, oder unsicher bist, was sich dahinter verbirgt und welche Anforderungen damit verbunden sind, dann komme zu einem persönlichen Beratungsgespräch.

Wir helfen dir dabei, deine Fähigkeiten, Interessen und Stärken herauszufinden und unterstützen dich bei deiner Entscheidungsfindung. Vereinbare einfach einen Termin mit uns.

Deine Anliegen für ein persönliches Beratungsgespräch können zum Beispiel sein

  • Bin ich für ein Studium überhaupt geeignet?
  • Sind meine Leistungen und Fähigkeiten für ein bestimmtes Studienfach ausreichend?
  • Was ist überhaupt das richtige Studienfach für mich?
  • Wie genau läuft ein Studium ab?
  • Welche Hochschule passt zu mir und meinen Neigungen?
  • Was kostet ein Studium?

Du hast bereits einen DHBW Studienvertrag abgeschlossen und hast noch Fragen zum Immatrikulationsprozess an der DHBW Lörrach?
Dann erhältst du alle wichtigen Informationen von unserem Servicezentrum Studium & Lehre !

Nützliche Links für die Studienorientierung

 

Mittwoch 12:00 bis 14:00 Uhr - Offene Sprechstunde - Campus Hangstraße, E004
 

Die Herausforderungen im Studium sind groß und manchmal mit persönlichen oder familiären Dingen schwer zu vereinbaren. Wenn Sie Unterstützung bei der Lösung von persönlichen oder studienbedingten Problemen benötigen, können Sie sich jederzeit an uns wenden. Ein persönliches Gespräch in vertrauensvoller Atmosphäre kann Ihnen neue Perspektiven aufzeigen, um den Weg vor sich wieder klarer zu sehen.

Wir garantieren Ihnen die Einhaltung von gesetzlicher Schweigepflicht und Datenschutz.
 

Mögliche Anliegen können sein

  • Schwierigkeiten bei der Prüfungsvorbereitung (Zeitmanagement, "Aufschieberitis")
  • Überforderung (Stress, Schreibblockaden etc.)
  • Prüfungsangst
  • drohende Exmatrikulation
  • Konflikte im Kurs, Studiengang oder Unternehmen
  • Beurlaubung wegen langfristiger gesundheitlicher Einschränkungen
  • Beurlaubung auf Grund gesetzlicher Schutzzeiten (Mutterschutz, Elternzeit, Pflege eines nahen Angehörigen)
  • Schutz vor sexueller Belästigung
  • finanzielle Probleme

Sie kommen einfach in die offene Sprechstunde kommen, oder vereinbaren einen Termin nach telefonischer Voranmeldung.
 

Wenn du die Voraussetzungen für beruflich Qualifizierte für den Zugang zu einem Studium an unserer Hochschule nach § 58 Abs. 2 Nr. 5 Landeshochschulgesetz (LHG) (mit anerkannter beruflicher Aufstiegsfortbildung) oder nach § 58 Abs. 2 Nr. 6 Landeshochschulgesetz (LHG) (ohne Aufstiegsfortbildung, mit Eignungsprüfung) erfüllst, dann musst du zusätzlich den Nachweis über ein Beratungsgespräch erbringen, um immatrikuliert zu werden.

Dieses Beratungsgespräch dient dazu, bestmögliche Startbedingungen für ein Studium zu ermöglichen. Wir geben dir Auskunft zur Studienvorbereitung, den Studieninhalten sowie über die Anforderungen im Studium.

Bitte komme frühzeitig zu einem Beratungstermin, damit Sie alle Möglichkeiten der Studienvorbereitung genutzt werden können!

Informationen für beruflich Qualifizierte mit Aufstiegsfortbildung findest du unter Immatrikulation > Hochschulzugangsberechtigung.

 Informationen zur Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte ohne Aufstiegsfortbildung findest du hier.
 

Die DHBW Lörrach bietet als familiengerechte Hochschule verschiedene Maßnahmen zur Unterstützung an, damit Sie Ihr Studium mit Familienpflichten oder in der Schwangerschaft weiterhin meistern können.

Informieren Sie Ihr Ausbildungsunternehmen und Ihre Studiengangsleitung frühzeitig über Ihre Schwangerschaft, damit Kündigungsverbot und Schutzfristen greifen können.

  • Suchen Sie das Gespräch mit der Studiengangsleitung, um den weiteren Studienverlauf zu planen und alle Möglichkeiten der flexiblen Gestaltung (beispielsweise bei den Prüfungsleistungen) auszuschöpfen.
  • Informieren Sie sich über die Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung.
  • Meiden sie gefährliche Stoffe und Geräte sowie stark belastende Arbeit und achten Sie auf Ihre Gesundheit und die Ihres Kindes. Halten Sie hierzu dringend Rücksprache mit Ihrem Ausbildungsbetrieb und Ihrer Studiengangsleitung.
  • Auch Väter sind schwanger! Informieren Sie sich gemeinsam, welche Unterstützung es für Väter gibt (bspw. Elterngeld).

Bitte wenden Sie sich an die Allgemeine Studienberatung, um einen Antrag auf Beurlaubung zu stellen.

 

Studieren mit Beeinträchtigung bedeutet eine besondere Herausforderung, insbesondere in einem dualen Studium mit strukturiertem Studienverlauf. Häufig ist ein Handicap für Außenstehende nicht direkt erkennbar und ebenso häufig besteht Unsicherheit, ob ein Nachteilsausgleich gewährt werden kann und in welcher Form.

Für die DHBW gilt der allgemein gültige Behinderungsbegriff, wie er seit 2001 im § 2 Abs. 1 Sozialgesetzbuch IX verankert ist: „Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.“

Der Nachteilsausgleich an der DHBW ist in § 14 der Studien- und Prüfungsordnung geregelt. Allerdings können Notwendigkeit und Gestaltungsmöglichkeiten von Nachteilsausgleichen bei gleicher Beeinträchtigung sehr unterschiedlich ausfallen. Ebenso spielen die jeweiligen Bedingungen am Studienort und die jeweiligen Anforderungen des Studienfachs inklusive der Prüfungsbedingungen eine große Rolle.

Daher ist es auch nicht möglich, verbindliche Vorgaben für Nachteilsausgleiche zu formulieren. Nachteilsausgleiche müssen immer im Einzelfall individuell und situationsbezogen vereinbart werden. Die kompensierenden Maßnahmen müssen erforderlich und geeignet sein, den Nachteil auszugleichen und oft geht es um die Abstimmung mehrerer ineinandergreifender Maßnahmen. Diese betreffen in der Regel die Organisation und Durchführung des Studiums sowie Prüfungen und Leistungsnachweise. Idealerweise werden diese Maßnahmen zwischen den betroffenen Studierenden und den Studiengangsverantwortlichen vereinbart und schriftlich festgehalten.

Wichtig: Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit der Allgemeinen Studienberatung und Ihren Studiengangsverantwortlichen auf. Ein Nachteilsausgleich wirkt sich ausschließlich auf die zukünftige Studien- und Prüfungsorganisation aus.

Weiterführende Links

Angebote für Studierende auf der DHBW Plattform Evermood: Resilienter und effizienter durchs Studium

Im dualen Studium ist es von Bedeutung, Ressourcen effizient so einzusetzen, dass einerseits Ziele erreicht werden und andererseits das eigene Wohlbefinden nicht aus dem Blick gerät. Um dieses Gleichgewicht zu finden, braucht es besondere Fähigkeiten – nämlich Resilienz. Die gute Nachricht: Resilienz kann erlernt und weiterentwickelt werden! Dafür wurde an der DHBW im Rahmen des Programms „Abmilderung pandemiebedingter Lernrückstände“ des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg das Projekt RESI ins Leben gerufen - ein Projekt, das die Resilienz Studierender fördert und sie befähigt, auch (post-)pandemiebedingte Herausforderungen besser zu bewältigen und Lernrückstände erfolgreich zu meistern.

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