Beantragung von Bescheinigungen, Beglaubigungen und Zweitausfertigungen
Antragsstellung
Im Servicezemtrum Sudium und Lehre kann von immatrikulierten (nach Studienbeginn) oder ehemaligen Studierenden die Ausfertigung zusätzlicher Bescheinigungen, Beglaubigungen oder eine Zweitausfertigung von Zeugnisdokumenten beantragt werden.
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Antrag auf Beglaubigung (pdf, 103 KB)
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Vollmacht (pdf, 27 KB)
Auf den Antragsformularen finden Sie die Zahlungsinformationen. Sie erhalten nach Antragseingang eine Zahlungsaufforderung per E-Mail. Nach Eingang der Zahlungsbestätigung erhalten Sie die Dokumente entweder zugesandt oder nach Absprache ausgehändigt.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, wenn Sie aufgefordert werden, eine Legitimation vorzuweisen. Bei Abholung durch Dritte muss eine gültige Vollmacht vorgelegt werden.
Bitte beachten Sie, dass nur vollständig ausgefüllte Anträge bearbeitet werden. Die Dokumente werden Ihnen erst nach Zahlungseingang ausgehändigt. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 3 bis 7 Werktage. Bei Zweitschriften, Äquivalenzbescheinigungen und Nachgraduierungen liegt die Bearbeitungszeit bei ca. 3 Wochen.
Gebühren
Für die Bearbeitung und Erstellung von Bescheinigungen werden gemäß der Gebührensatzung der DHBW Gebühren erhoben. Die Satzung finden Sie unter dem Punkt Gebührensatzung.
Zweitausfertigung von Dokumenten
Bei Verlust von Zeugnisdokumenten kann eine Zweitausfertigung erstellt werden. Bitte geben Sie auf dem Antrag genau an, welche Dokumente Sie benötigen. Danach richtet sich die zu entrichtende Gebühr.
Bitte beachten Sie, dass die DHBW Lörrach keine Zweitausfertigung des AdA-Scheins (Ausbildung der Ausbilder) ausstellt. Bitte wenden Sie sich an die IHK Hochrhein Bodensee.
Ebenfalls stellt die DHBW Lörrach keine Zweitausfertigung der Open University Urkunde aus. Alle Informationen finden Sie auf der Homepage der Open University.
Bescheinigung und Urkunden werden mit den ursprünglichen Daten ausgestellt. Spätere Änderungen durch Heirat oder Erwerb weiterer Titel finden keine Berücksichtigung.
Zusätzliche Bescheinigungen
Alle Studierenden erhalten ab sofort jedes Semester vom Studiengang einen Semesternotenbescheid ausgehändigt. Dieser ist – auch als Kopie – im Normalfall ausreichend zur Vorlage im Ausbildungsbetrieb oder bei Behörden sowie Bewerbungen. Für Bewerbungen zum Masterstudium an einer anderen Hochschule informieren Sie sich bitte unter dem Punkt Bewerbung Masterstudium.
Beglaubigungen
Es werden ausschließlich Dokumente der Berufsakademie (BA) bzw. der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) Lörrach beglaubigt:
- Diplomurkunden und -zeugnisse
- Bachelorurkunden und -zeugnisse
- Diploma Supplement
- Transcript of Records
- Exmatrikulationsbescheinigungen
Einzureichen oder vorzulegen sind:
- Antrag auf Beglaubigung
- das jeweilige zu beglaubigende Original
Bitte geben Sie unbedingt die gewünschte Anzahl der Beglaubigungen an.
Ausfertigung durch andere öffentlichen Stellen
In der Bundesrepublik Deutschland kann eine amtliche Beglaubigung durch nachfolgend aufgezählte öffentliche Stellen vorgenommen werden:
- Gemeindeverwaltungen
- Landkreise
- untere Verwaltungsbehörden, z.B. Ortsbürgermeister und Ortsvorsteher, Stadtverwaltungen (Rathaus), Kreisverwaltungen
- außerdem Gerichte bzw. Notariate