Unbedenklichkeitsbescheinigung
Einige Hochschulen verlangen im Zulassungsverfahren eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Mit der Bescheinigung bestätigt das Servicezentrum Studium & Lehre der DHBW Lörrach, dass ein Bewerber seinen Prüfungsanspruch im gleichen oder artverwandten Studiengang nicht bereits verloren hat.
Darüber hinaus wird bestätigt, dass im bisherigen Studium weder Modul- noch Fachprüfungen endgültig nicht bestanden wurden. Für das „neue“ Prüfungsamt besteht damit Sicherheit darüber, dass neu einzuschreibende Student*innen alle erforderlichen Prüfungsleistungen erbringen dürfen.
Den Antrag zur Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung finden Sie unter dem Punkt Bescheinigungen.