Anerkennung von Prüfungsleistungen / Anrechnung von außerhalb des Hochschulsystems erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten
Sie können sich Prüfungsleistungen anerkennen lassen. Beachten Sie dazu die Regelungen der Studien- und Prüfungsordnung des jeweiligen Studienbereiches und die Satzungen zur Anerkennung von Prüfungsleistungen.
Reichen Sie einen Antrag bei der Studiengangsleitung Ihres Studiengangs zusammen mit den Leistungsscheinen und Modulbeschreibungen der anzuerkennenden Leistung ein.
Außerhalb des Hochschulsystems erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten können nach Maßgabe der Anrechnungssatzung der DHBW angerechnet werden. Der Antrag ist auf dem dafür vorgesehenen Formular bei der zuständigen Studiengangsleitung zu stellen.
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Anrechnungssatzung (einschließlich erster Änderungssatzung) (pdf, 764 KB) Amtliche Bekanntmachung der DHBW Nr. 39/2024
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Erste Änderungssatzung zur Regelung von Anrechnungen (Anrechnungssatzung) (pdf, 561 KB) Amtliche Bekanntmachung der DHBW Nr. 38/2024
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Anrechnungsformular (pdf, 2 MB)