Exmatrikulation auf Antrag
Die Exmatrikulation auf Antrag wird vom Studierenden initiiert. Der Studierende stellt seinen Antrag beim Servicezentrum Studium & Lehre.
Beachten Sie folgende Hinweise:
- Füllen Sie das Antragsformular bitte vollständig aus und vergessen Sie nicht zu unterschreiben.
- Senden Sie das Formular direkt per Post an das Servicezentrum Studium & Lehre oder geben Sie es persönlich ab.
- Es werden nur vollständig ausgefüllte Originalanträge mit handschriftlicher Unterschrift akzeptiert.
- Informieren Sie Ihren Ausbildungsbetrieb eigenverantwortlich über den Antrag auf Exmatrikulation. Alle arbeitsrechtlichen Absprachen aus dem Studien- und Ausbildungsvertrag müssen Sie mit Ihrem Ausbildungsbetrieb selbst klären (Fehlzeiten, Kündigungsdatum etc.).
- Benachrichtigen Sie Ihre Krankenkasse.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen direkt an das Servicezentrum Studium & Lehre: ssl @dhbw-loerrach.de
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Antrag auf Exmatrikulation (pdf, 193 KB)
Wichtiger Hinweis Wenn Sie sich in einem begonnenen Prüfungsverfahren (Wiederholungsprüfung) befinden, ist dies auch nach der Exmatrikulation zu beenden. Soweit Sie von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch machen, gelten die Wiederholungsprüfungen als nicht bestanden (5,0), was den Verlust des Prüfungsanspruchs nach sich ziehen kann. |