Prüfungsrücktritt
Wenn Sie aus wichtigem Grund eine Prüfungsleistung nicht erbringen können, ist es möglich, diese zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. Den wichtigen Grund müssen Sie unverzüglich schriftlich anzeigen und glaubhaft machen (§ 34 Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge (DHBW StuPrO), § 11 studienspezifische StuPrO).
Im Falle einer Erkrankung am Prüfungstag muss die Prüfungsunfähigkeit unverzüglich durch Vorlage eines ärztlichen Attests nach tatsächlich erfolgter Untersuchung nachgewiesen werden.
Achtung: Ein ärztliches Attest ist i.d.R. noch am Tag der Prüfung vorzulegen. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung („gelber Zettel“) reicht hierfür nicht aus.
Ein wichtiger Grund liegt immer dann vor, wenn „dem Prüfling unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und nach Abwägung der widerstreitenden öffentlichen und privaten Interessen, die Prüfungsteilnahme nicht zumutbar ist.“ (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.9.87, Az.: 9 S 1168/ 87).
Die Entscheidung darüber, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, trifft das Prüfungsamt. Sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde, erhalten Sie eine Mitteilung über die getroffene Entscheidung.
Wichtige Hinweise zum Vorgehen:
- Informieren Sie das Sekretariat darüber, dass Sie nicht an der Prüfung teilnehmen können.
- Gehen Sie zu einer Ärztin oder einem Arzt Ihrer Wahl und lassen Sie sich ein Attest ausstellen. Das Formular ist nachstehend beigefügt.
In anderen Fällen: Legen Sie geeignete Nachweise vor, um den wichtigen Grund glaubhaft zu machen. - Stellen Sie den digitalen Antrag auf Prüfungsrücktritt beim Prüfungsamt:
-Klicken Sie auf den untenstehenden Button „Antrag auf Prüfungsrücktritt stellen“ und füllen Sie das Formular mit Ihren Daten aus.
-Fügen Sie den erforderlichen Nachweis (z. B. ein Attest) als PDF-Datei bei.
-Bitte reichen Sie das Attest sowie ggf. weitere Nachweise zeitgleich – jedenfalls innerhalb von 3 Tagen – nach der elektronischen Antragstellung im Original beim Prüfungsamt ein.
Erst mit Eingang der Originalunterlagen gilt der Antrag als vollständig eingereicht.
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Antrag auf Prüfungsrücktritt (pdf, 87 KB)
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Attestformular Prüfungsrücktritt (pdf, 101 KB)
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Hinweise zum Prüfungsrücktritt (pdf, 165 KB)
FAQ zur Krankheit bei Prüfungen
Vgl. insg. Niehues / Fischer / Jeremias, Prüfungsrecht, 6. Auflage, RdNr. 275 ff., insb. Nr. 278, 279, 282 und 283.