Zurück in Präsenz zum Wintersemester

Mit Beginn des Wintersemesters findet der Lehr- und Studienbetrieb wieder in Präsenz statt. Infos zum Ablauf und was zu beachten ist.

Liebe Studierende, liebe Dozierende,

wir freuen uns – nach intensiver Abstimmung in und mit dem Rektorat der DHBW Lörrach – mit Start des Wintersemesters 2021 / 2022 wieder in Präsenzformate zurückkehren zu können, d.h. Vorlesungen und Prüfungen erfolgen in Einklang mit den Corona-Verordnungen vor Ort an der DHBW Lörrach.

Die Rückkehr in Präsenz ist für die DHBW Lörrach an die rechtliche Vorgabe geknüpft, Nachweise einzufordern, welche Studierenden und Dozierenden gegen das Coronavirus geimpft, nach einer Corona-Erkrankung genesen sind oder bei Vorliegen weder einer Impfung oder Genesung der Testpflicht unterliegen.

Daher möchten wie Sie bereits heute über die Abläufe und Vorgehensweise ab Start des Wintersemesters informieren:

Geimpfte und genesene Studierende / Dozierende

Am ersten Tag der Vorlesungen haben Sie das von Ihrem Studiengang zur Verfügung gestellte Formular ausgefüllt und unterschrieben im Studiengangsekretariat abzugeben und den Nachweis der Impfung oder Genesung zu erbringen,  mittels digitalem Impfausweises, des Impfpasses oder eines amtlichen Schreibens zur Genesung. Die Formulare werden nach Ablauf des Wintersemesters 2021/2022 vernichtet.

Nicht geimpfte oder genesene Studierende / Dozierende

Studierenden / Dozierenden, welche weder geimpft noch genesen sind, ist eine Teilnahme an der Vorlesung nur nach Vorlage eines negativen Testergebnisses gestattet. Die nicht geimpften oder genesenen Studierenden sind verpflichtet, zweimal wöchentlich (Montag und Donnerstag) einen negativen Antigen-Schnelltest vor Vorlesungsbeginn im Studiengangsekretariat vorzulegen.

Für Prüfungen gilt: Sofern Studierende eigens zur Prüfung in die Gebäude der DHBW Lörrach kommen, so ist der Nachweis eines aktuellen Antigen-Schnelltests, der nicht älter als 24 h ist für die Prüfungstage vor Prüfungsantritt im Studiengangsekretariat vorzulegen.

Test-Bescheinigungen von vom Gesundheitsamt beauftragten Teststellen oder geschultem Personal, die ein entsprechendes Zertifikat erworben haben, können akzeptiert werden.

Wir weisen Sie daraufhin, dass eine Teilnahme an Präsenzveranstaltungen ohne vorherige Vorlage des negativen Antigen-Schnelltests nach den Regelungen der Corona-Verordnungen Baden-Württemberg untersagt ist. Der Zutritt zum Vorlesungsraum ohne den Nachweis einer negativen Testung stellt eine Ordnungswidrigkeit im Sinne der Corona-Verordnung dar und kann zur Anzeige gebracht werden bei Zuwiderhandlung.

Infektionsschutzerklärung

Weiterhin füllen Sie bitte einmalig am ersten Vorlesungstag in Präsenz die Infektionsschutzerklärung aus, unterzeichnen diese und geben diese im Studiengangsekretariat ab.

Maskenpflicht

Auf dem Gelände und in den Gebäuden der DHBW Lörrach gilt weiterhin Maskenpflicht. Auch im Rahmen der Vorlesungen gilt die Maskenpflicht, da wir von der Möglichkeit Gebrauch machen, das Abstandsgebot von 1,5m zu unterschreiten.

Ausnahme: Im Rahmen von Prüfungen gilt die Maskenpflicht an den jeweiligen Plätzen im Vorlesungsraum nicht!

Dozierende dürfen die Masken im Rahmen der Vorlesung abnehmen, sollten aber auf die Einhaltung des Mindestabstands achten.

Sämtliche Regelungen zum Gesundheitsschutz an der DHBW Lörrach können Sie im Hygiene- und Arbeitsschutzplan der DHBW Lörrach ersehen: https://dhbw-loerrach.de/corona

Damit die Rückkehr in den Präsenzbetrieb gelingt, bedarf es der solidarischen Einhaltung der Hygieneregelungen und der gegenseitigen Rücksichtnahme. Wir sind überzeugt, dass unser Konzept mit Ihrer Unterstützung tragfähig ist und wir die Präsenzlehre nachhaltig wieder etablieren können.

Bei Fragen sprechen Sie gerne die Kolleginnen im Studiengangsekretariat an.

Vielen Dank, bleiben Sie gesund und bis bald auf dem Campus!