Anerkennung von Prüfungsleistungen
Sie können sich Prüfungsleistungen anerkennen lassen. Beachten Sie dazu die Regelungen der Studien- und Prüfungsordnung des jeweiligen Studienbereiches und die Satzungen zur Anerkennung von Prüfungsleistungen.
Reichen Sie einen Antrag bei der Studiengangsleitung Ihres Studiengangs zusammen mit den Leistungsscheinen und Modulbeschreibungen der anzuerkennenden Leistung ein.
- Satzung zur Regelung der Anrechnung von außerhalb des Hochschulbereichs erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) einschließlich der Zweiten Änderungssatzung vom 1. August 2019 (pdf, 227 KB) Amtliche Bekanntmachung der DHBW Nr. 11/2019