Ausländische Studieninteressierte

Alle ausländischen Studienbewerber*innen (Studienbewerber*innen ohne deutsche Staatsbürgerschaft) mit einem ausländischen Bildungsabschluss müssen vor Ihrer Immatrikulation an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) bei der zentralen Zeugnisanerkennungsstelle im Präsidium der DHBW einen Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit ihrer Zeugnisse mit der deutschen Hochschulreife stellen.

Nähere Auskünfte erteilt Ihnen die
Zentrale Auslandskoordinationsstelle der DHBW
(International Admission and Services – IAS)

  • Sprechzeiten: Dienstag und Donnerstag, 9 – 12 Uhr
  • Telefon: +49 711 / 320 660-79
  • E-Mail: iasnoSpam@dhbw.de

Weitere Informationen und Dokumente entnehmen Sie bitte der Homepage des DHBW Präsidiums in der Rubrik "Studieninteressierte mit ausländischem Schulbaschluss".

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Für die Bewertung ausländischer Bildungsnachweise deutscher Studienbewerber sowie für Doppelstaatler (Bewerber mit deutscher und ausländischer Staatsbürgerschaft) mit ausländischen Bildungsnachweisen ist das Regierungspräsidium Stuttgart zuständig.

Eine Immatrikulation an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) kann erfolgen nach

  • positiver Bescheinigung der Gleichwertigkeit der Zeugnisse,
  • Nachweis der erforderlichen Deutschkenntnisse (nur für deutschsprachige Studiengänge) und
  • Vorliegen eines DHBW-Studienvertrages.