Anerkennung von Prüfungsleistungen

Sie können sich Prüfungsleistungen anerkennen lassen. Beachten Sie dazu die Regelungen der Studien- und Prüfungsordnung des jeweiligen Studienbereiches und die Satzungen zur Anerkennung von Prüfungsleistungen.

Reichen Sie einen Antrag bei der Studiengangsleitung Ihres Studiengangs zusammen mit den Leistungsscheinen und Modulbeschreibungen der anzuerkennenden Leistung ein.

Für die Anrechnung von außerhalb des Hochschulbereichs erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten bedarf es eines gesonderten Verfahrens und Prüfung. Bitte verwenden Sie dafür den untenstehenden Antrag.