Anerkennung von Prüfungsleistungen
Sie können sich Prüfungsleistungen anerkennen lassen. Beachten Sie dazu die Regelungen der Studien- und Prüfungsordnung des jeweiligen Studienbereiches und die Satzungen zur Anerkennung von Prüfungsleistungen.
Reichen Sie einen Antrag bei der Studiengangsleitung Ihres Studiengangs zusammen mit den Leistungsscheinen und Modulbeschreibungen der anzuerkennenden Leistung ein.
Für die Anrechnung von außerhalb des Hochschulbereichs erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten bedarf es eines gesonderten Verfahrens und Prüfung. Bitte verwenden Sie dafür den untenstehenden Antrag.
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Satzung zur Regelung der Anrechnung von außerhalb des Hochschulbereichs erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) einschließlich der Dritten Änderungssatzung vom 14. Juli 2021 (pdf, 355 KB) Amtliche Bekanntmachung der DHBW Nr. 28/2021
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Dritte Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung der Anrechnung von außerhalb des Hochschulbereichs erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) in der geänderten Fassung vom 1. August 2019 (pdf, 239 KB) Amtliche Bekanntmachung der DHBW Nr. 27/2021
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Satzung zur Regelung der Anrechnung von außerhalb des Hochschulbereichs erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) einschließlich der Zweiten Änderungssatzung vom 1. August 2019 (pdf, 227 KB) Amtliche Bekanntmachung der DHBW Nr. 11/2019